Sie möchten sich mehr mit unserer Umwelt und mit der Natur beschäftigen?
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Liebe Naturfreunde, liebe Bienenfreunde, Sie möchten etwas für unsere Umwelt und insbesondere etwas für unsere “Honigbiene” tun? Und Sie möchten dies gemeinsam mit einer Gruppe von Gleichgesinnten tun? Sie erwägen vielleicht sogar schon eine Mitgliedschaft im Bienenzuchtverein Rheinbach?
Herzlichen Dank dafür!
Denn wie jeder Verein lebt auch der BZV Rheinbach durch seine Mitglieder. Ob schon mit oder noch ohne Bienen: Kommen Sie zu uns und machen Sie mit!
Nähere Informationen erhalten Sie hier! - Oder sprechen Sie den Vorstand oder ein sachkundiges Vereinmitglied an! - Oder kommen Sie doch einfach zu unserem nächsten Imkertreffen!
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Wie werde ich Mitglied des BZV Rheinbach?
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Durch Klicken auf die beiden Formulare erscheinen die entsprechenden pdf-Dateien, die dann von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden können. Erneut eingescannt schicken Sie bitte Ihren Aufnahmeantrag incl. der Erklärung zur Datenverwendung per E-Mail an info@bzv-rheinbach.de oder per Post an den Ersten Vorsitzenden des Vereins.
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Die von Ihnen gewünschten Serviceleistungen des BZV dokumentieren Sie bitte auf dem Formular “Datenverwendung”. Wurde dieses Formular dem Aufnahmeantrag nicht zugefügt, wird dies als Ablehnung gewertet. Bevor Sie den Aufnahmeantrag unterschreiben, sollen Sie ggf. noch einen Blick in die Vereinssatzung und auf die Beitragslisten werfen. Details zu Ihrem persönlichen Mitgliederbeitrag sowie die Gesamtsumme des Beitrages erfahren Sie mit Hilfe unseres Beitragskalkulators.
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Wie geht es anschließend weiter?
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Sobald Ihr Aufnahmeantrag bei der Mitgliederverwaltung eingetroffen ist, beginnt das Aufnahmeverfahren mit der Information des 4köpfigen Geschäftsführenden Vorstandes (per E-Mail) und der Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Frist von 72 Stunden. Nach 3 Tagen haben sich alle Vorstandsmitglieder zu Ihrem Antrag geäußert und der Beschluss ist gefasst. Danach erhalten Sie eine “vorläufige” Aufnahmebestätigung. In dieser heißt es u.a.: Der Vorstand hat Ihrem Antrag auf Aufnahme in den Bienenzuchtverein Rheinbach und Umgebung 1867 e.V. zugestimmt. - Ein Schritt noch und der Vorstand darf Sie als neues Mitglied in den Reihen des Vereins willkommen heißen. Denn: Ordentliches Mitglied sind Sie sobald Ihr erster Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist. Von nun an liegt es alleine an Ihnen! : Sobald unsere Vereinsbank bestätigt, dass Ihr Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist, werden Sie in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland eingetragen. Ab diesem Augenblick sind Sie ganz offiziell Mitglied des Bienenzuchtvereins Rheinbach mit allen Rechten und Pflichten und - was nicht unerheblich ist - mit komplettem Versicherungsschutz gem. den Vereinbarungen, die der IV Rheinland mit der Imkerversicherung Gaede & Glauerdt, Assecuradeur GmbH & Co KG ausgehandelt hat, ggf. incl. Ihrer persönlichen Zusatzversicherung.
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Häufig gestellte Frage: Wie lange braucht es von der Antragstellung bis zur vollwertigen Mitgliedschaft?
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Die Länge des Verfahrens hängt zum großen Teil von Ihnen selbst ab. Sehen Sie hier ein Beispiel:
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Tag 0
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- Mo.
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Eingang Ihres Aufnahmeantrags beim Verein
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Tag 1
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- Di.
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Mitteilung an alle Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes
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Tag 4
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- Fr.
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Beschlussfassung aufgrund der eingegangenen Äußerungen
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Tag 5
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- Sa.
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Vorläufige Aufnahmebestätigung per E-Mail
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Tag 6
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- So.
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Überweisung des Mitgliederbeitrages für das lfd. Jahr z.B. per Home-Banking
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Tag 9
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- Mi.
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Gutschrift Ihres Mitgliederbeitrages auf dem Vereinskonto
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Tag 10
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- Do.
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Eintrag Ihrer Mitgliedschaft in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland und endgültige Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft durch den BZV Rheinbach
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Dieser Zeitrahmen ist variabel. Wenn alles zu Ihren Gunsten verläuft, verringert sich die Dauer des Verfahrens u.U. noch einmal um ein paar Tage..
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Weitere häufig gestellte Frage: Was passiert, wenn ich meinen Jahresbeitrag nicht sofort zahle?
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Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang Ihres Erstbeitrages und dem darauf folgenden Eintrag in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland. Das heißt: In diesem Fall ruht Ihre Mitgliedschaft noch bevor sie begonnen hat. Das heißt aber auch, dass, sollten Sie in dieser Zeit zu Schaden kommen, Sie keinerlei Ansprüche an den Verein oder an die Imkerversicherung haben. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen komplett zu Ihren Lasten.
Sollte Ihr Beitragskonto am 15.09. immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt der Abbruch des “Aufnahmeverfahrens” ohne jede weitere Nachfrage.
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Weitere häufig gestellte Frage: Was passiert, wenn ich meinen Jahresbeitrag in einem Folgejahr nicht fristgerecht bezahle?
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Kann Ihr Beitrag am 01.01. eines Folgejahres mangels Beitragszahlung nicht verbucht werden, ruht Ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Das heißt: Bis zum Eintreffen Ihres Jahresbeitrages auf dem Vereinskonto werden Sie als Mitglied mit ruhender Mitgliedschaft geführt. Alle Mitgliedsrechte - wie z.B. das Stimmrecht in der Ordentlichen Mitgliederversammlung - sind Ihnen genommen. Und, sollten Sie während dieser Zeit zu Schaden kommen, können Sie Ansprüche weder an den Verein noch an die Imkerversicherung stellen. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen komplett zu Ihren Lasten. Ein nachträgliches Regulierung stößt in aller Regel auf Ablehnung vonseiten jeder Versicherung.
Sollte Ihr Beitragskonto am 15.09. immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt am 01.10. der Ausschluss aus dem Verein ohne “wenn und aber”. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil der IV Rheinland ab dem 01.10. für den Rest des Jahres keine Aufnahmen von Mitgliedern mehr zulässt und auch keine MItgliederbeiträge mehr für das laufende Jahr entgegennimmt. Dem ausgeschlossenen Mitglied bleibt die Möglichkeit eines neuen Aufnahmeverfahrens mit Neueintritt.
Erinnerungen und Mahnungen von Seiten des Vereins können sein, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben.
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Weitere häufig gestellte Frage: Beitragshöhe?
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Die Höhe der Mitgliederbeiträge variiert je nach Mitgliedsart. Sh. unter Beitragslisten
Die Kriterien, nach denen sich Ihr MItgliederbeitrag richtet, erfahren Sie aus den für das jeweilige Jahr gültigen Beitragslisten, die der BZV Rheinbach jeweils Anfang November auf der Grundlage der gültigen Beitragssätze des IV Rheinland für das Nachfolgejahr erstellt und unter www.bzv-rheinbach.de veröffentlicht.
Da die Anzahl der von den Mitgliedern gehaltenen Bienenvölker von Jahr zu Jahr mehr oder weniger starken Schwankungen unterliegt, liegt die Errechnung des Jahresbeitrages in der Hand des Mitgliedes selbst. Im Zweifelsfall hilft ein Telefonat mit der Kassiererin oder eine kurze E-Mail .
Tätigen Sie die Überweisung auf das Vereinskonto bitte wie folgt:
Vermerken Sie unter Verwendungszweck den Namen des Mitglieds, das Beitragsjahr, die Art der Mitgliedschaft und die Anzahl der Bienenvölker (Wirtschaftsvölker)! - Hier ein Beispiel:
Manfred Mustermann / 2021 / V / 12
- Manfred Mustermann = Name des Mitgliedes,
- 2021 = Beitragsjahr
- V = Art der Mitgliedschaft (Beispiel)
Arten der Mitgliedschaften sind: V = Vollmitglied (i.d.R. mit Bienen) J = Jungmitglied gem. Beitragslisten unter 25 Jahre alt (für 2021: Jahrgang 1996 oder später) mit max. 9 Bienenvölkern und ohne eigenes Einkommen, ema = Ehrenmitglied ohne Bienen - ab 80 Jahre (für 2021: Jahrgang 1941 und früher) und mind. 25 Jahre Mitgliedschaft em = Ehrenmitglied mit Bienen - ab 81 Jahre (für 2021: Jahrgang 1941 und früher) und mind. 25 Jahre Mitgliedschaft P = passives Mitglied ohne Bienen (Mitgliedschaft im IVR + BZV Rhb.) F = förderndes Mitglied ohne Bienen (Mitgliedschaft nur im BZV Rhb.)
- 12 = vorgesehene Anzahl der Bienenvölker - Sollte sich die Anzahl der Wirtschaftsvölker im Laufe des Jahres erhöhen, sind diese zusätzlichen Völker unverzüglich nachzumelden! - Ableger sind im Jahr der Bildung beitragsfrei!
Anmerkung: Mit Jungimker im Sinne der Beitragsordnung ist kein 40jähriger, gut verdienender Imker oder Bienenhalter gemeint, der soeben die Imkerei als sein Hobby entdeckt hat. Jungimker im Sinne der Beitragsordnung ist ein/e bis 25 jährige/r Imker/in mit max. 9 Bienenvölkern - aber ohne eigenes Einkommen.
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Datenschutz und Internet - Auszug aus der Datenschutzerklärung des BZV Rheinbach,
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. die Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann. Aus diesem Grund werden die vom BZV Rheinbach genutzten E-Mail-Empfangsadressen von Zeit zu Zeit geändert. Die jeweils gültigen Adressen erhalten Sie über die Seite Service. E-Mails, die Sie vom BZV Rheinbach erhalten, enthalten immer eine private E-Mail-Absenderadresse. Absenderadressen, die auf den BZV hindeuten, gibt es nicht. Diese sind nicht vom BZV Rheinbach.
Homepage: Jeder Nutzer des Internets hinterlässt Spuren (IP-Adresse und mehr). Das gilt auch für die Nutzung dieser Homepage. Der BZV Rheinbach setzt aber insbesondere hier die gesetzlich vorgegebenen Vorschriften sowie die selbst auferlegten Datenschutzbestimmungen um. Kontaktformulare werden keine benutzt, Newsletter nicht versandt, Cookies nicht eingesetzt. Website-Analysedienste ebenfalls nicht genutzt und Plugins sozialer Netzwerke sind in die Vereins-Homepage nicht eingebunden.
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Sobald Sie jedoch einen unserer Links nutzen, befinden Sie sich u.U. auf einer “fremden” Website. Auf die Handhabung des Datenschutzes anderer Website-Betreiber (z.B. YouTube) haben wir keinen Einfluss. Den kompletten Text der Datenschutzordnung entnehmen Sie bitte der Seite Impressum !
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Nutzung von persönlichen Daten auf dieser Website:
Mitgliederdaten, die von Vereinsmitgliedern zur internen Kommunikation freigeben wurden, befinden sich im geschützten Bereich der Website. Dieser ist nur Vereinsmitgliedern zugänglich. Der Zugang erfolgt durch Anmeldung via Login-Name und Passwort. Die Teilnahme an den Inhalten des geschützten Mitgliederbereichs ist freiwillig.
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Mitgliederdaten im öffentlichen Bereich Der Verein stellt personenbezogene Daten seiner Funktionsträger (Vorstand, Sachverständige u.a,) in den öffentlichen Bereich seiner Homepage. Alle Träger mit öffentlicher Funktion (z.B. Vorstand) erklären sich mit der Nennung der nach aktueller Rechtsprechung gesetzlich geforderten Daten sowie von einer kurzfristigen Kontaktmöglichkeit (Telefon und/oder E-Mail-Adresse) einverstanden. Zudem bietet der Verein seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich und ihre Imkerei mit einem öffentlichen Profil auf der Website des Vereins zu präsentieren. Die Nutzung dieser Service-Seiten - z.Zt. “Bienenprodukte”, “Schwarmhotline”, “Wespen und Hornissen” und “Gesucht/Gefunden” - ist freiwillig. Wer diese Seiten nutzen möchte, ist aufgefordert, zuvor das Formblatt
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Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten für Service-Leistungen
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ausgefüllen und rechtskräftig unterschrieben an den Vereinsvorstand zu senden. Wer die Möglichkeit der Veröffentlichung einer Anzeige unter Gesucht/Gefunden nutzen will, ohne zuvor die o.g. Erklärung vorgelegt zu haben, sende bitte einen Veröffentlichungsauftrag mit dem Textvorschlag für sein Angebot bzw.sein Gesuch an info@bzv-rheinbach.de. Durch den Veröffentlichungsauftrag wird der BZV Rheinbach ermächtigt, die persönlichen Daten für die Anzeige zu nutzen. Welche Daten das genau sind bzw.welche zur Nutzung freigegeben werden, entnehmen wir in diesem Fall dem Vorschlagstext, in den die zu verwendenden Daten einzuarbeiten sind! Beispiel: Hermann Mustermann, Imkerei und Bienenzucht. Im Garten 27, 12345 Musterstadt - Tel: 00000 11111 oder +49 238 12345678, E-Mail: imkerei@mustermann.de.. Dieses Verfahren ist auch von allen sonstigen Interessenten (Nicht-Mitgliedern) anzuwenden, die die Seite Gesucht/Gefunden für ihre Angebote und Gesuche nutzen möchten.
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Ein Recht auf Veröffentlichung besteht jedoch nicht. Produkt-Werbung für Dritte ist nicht vorgesehen.
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