Handlungs-/Vertretungsberechtigte Personen Für den Verein handlungsberechtigt nach den Vorgaben des BGB, der Vereinssatzung, sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes selbst sind:
- der Erste Vorsitzende als ranghöchster Vertreter des Vereins,
- bei dessen Verhinderung die Zweite Vorsitzende,
- auf Weisung des 1. bzw. der 2. Vorsitzenden die Schatzmeisterin oder der Schriftführer.
Weitere handlungs- und vertretungsberechtigte Personen hat der Verein nicht! Der Verein tätigt keine Bargeschäfte. Zahlungen an den Verein erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf das Vereinskonto. Der Verein haftet nicht für Barzahlungen über Dritte. Gleiches gilt für Überweisungen auf ein Konto Dritter.
Bankverbindung des BZV Rheinbach: IBAN: DE27 3706 9627 0410 7740 11 - BIC: GENODED1RBC
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