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BZV Rhb

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Impressum

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Mitglied werden

im Bienenzuchtverein Rheinbach

einfach + schnell !

 

 

Liebe Naturfreunde, liebe Bienenfreunde,

Sie möchten sich mehr mit unserer Umwelt und mit der Natur beschäftigen?
Sie möchten etwas für unsere Umwelt und insbesondere etwas für unsere “Honigbiene” tun?
Und Sie möchten dies gemeinsam mit einer Gruppe von Gleichgesinnten tun?
Sie erwägen vielleicht sogar schon eine Mitgliedschaft im Bienenzuchtverein Rheinbach?

Herzlichen Dank dafür!

Denn wie jeder Verein lebt auch der BZV Rheinbach durch seine Mitglieder.
Ob schon mit oder noch ohne Bienen: Kommen Sie zu uns und machen Sie mit!

Nähere Informationen erhalten Sie hier! - Oder sprechen Sie den Vorstand oder ein sachkundiges Vereinmitglied an! -
Oder kommen Sie doch einfach zu unserem nächsten Imkertreffen!

 

Wie werde ich Mitglied des BZV Rheinbach?


Aufnahmeantrag


Datenverwendung


Datenschutzordnung

200810-200Aufnahmeantrag

200810-200DatenverwendungErklaerungHP

Datenschutzordnung-1

Durch Anklicken der Antragsformulare erhallten Sie ausdruckfähige pdf-Dateien.
Ausgedruckt, unterschrieben und erneut eingescannt, schicken Sie bitte den Antrag (1) und die Erklärung zur Datenverwendung (2)  per E-Mail an info@bzv-rheinbach.de oder per Post an den Ersten Vorsitzenden des Vereins.
Der Datenschutzverordnung des Bienenzuchtvereins Rheinbach (3) entnehmen Sie bitte die Verpflichtung von Vereinsführung  und Mitgliedern zum Schutz der diversen Mitgliederdaten.
Die von Ihnen gewünschten Serviceleistungen des BZV dokumentieren Sie bitte auf dem Formular “Datenverwendung”. Wurde dieses Formular dem Aufnahmeantrag nicht zugefügt, wird dies als Ablehnung Ihrerseits gewertet.
Bevor Sie den Aufnahmeantrag unterschreiben, sollen Sie unbedingt noch einen Blick in die Vereinssatzung, die  Mitglieder- u. Beitragsordnung   und auf die   Beitragslisten   werfen.
Details zu Ihrem persönlichen Mitgliederbeitrag sowie die Gesamtsumme des Beitrages erfahren Sie ohne Mühe mit Hilfe unseres Beitragskalkulators.
 


Zum Download

 

Und wie geht´s weiter?

Sobald Ihr Aufnahmeantrag bei der Mitgliederverwaltung eingetroffen ist, beginnt das Aufnahmeverfahren mit der Information des Geschäftsführenden Vorstandes (per E-Mail) und der Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Frist von 72 Stunden.
Nach 3 Tagen haben sich alle Vorstandsmitglieder zu Ihrem Antrag geäußert und der Beschluss ist gefasst.
Danach erhalten Sie eine “vorläufige” Aufnahmebestätigung.
In dieser heißt es u.a.:
Der Vorstand hat Ihrem Antrag auf Aufnahme in den Bienenzuchtverein Rheinbach und Umgebung 1867 e.V. zugestimmt. - Ein Schritt noch und der Vorstand darf Sie als neues Mitglied in den Reihen des Vereins willkommen heißen.
Denn: ordentliches Mitglied oder auch außerordentliches Mitglied sind Sie sobald Ihr erster Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist.
Von nun an liegt es alleine an Ihnen! :
Sobald unsere Vereinsbank bestätigt, dass Ihr Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist, werden Sie in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland eingetragen.
Ab diesem Augenblick sind Sie ganz offiziell Mitglied des Bienenzuchtvereins Rheinbach mit allen Rechten und Pflichten und - was nicht unerheblich ist - mit komplettem Versicherungsschutz gem. den Vereinbarungen, die der IV Rheinland mit der Imkerversicherung Gaede & Glauerdt, Assecuradeur GmbH & Co KG ausgehandelt hat, ggf. incl. Ihrer persönlichen Zusatzversicherung

 

Häufig gestellte Frage:
Wie lange braucht es von der Antragstellung bis zur vollwertigen Mitgliedschaft?

Die Länge des Verfahrens hängt zum großen Teil von Ihnen selbst ab.Sehen Sie hier ein Beispiel:

Tag 1

Mo.

Eingang Ihres Aufnahmeantrags beim Verein

Tag 2

Di.

Mitteilung an alle Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes

Tag 5

Fr.

Beschlussfassung aufgrund der eingegangenen Äußerungen und vorläufige Aufnahmebestätigung per E-Mail

Tag 6

Sa.

Überweisung des Mitgliederbeitrages für das lfd. Jahr z.B. per Home-Banking

Tag 9

Di.

Gutschrift Ihres Mitgliederbeitrages auf dem Vereinskonto

Tag 10

Mi.

Eintrag Ihrer Mitgliedschaft in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland und endgültige Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft durch den BZV Rheinbach

Dieser Zeitrahmen ist variabel. Wenn alles zu Ihren Gunsten verläuft, verringert sich die Dauer des Verfahrens u.U. noch einmal um ein paar Tage

 

Was passiert, wenn
ich meinen Jahresbeitrag nicht sofort zahle?


Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang Ihres Erstbeitrages und dem darauf folgenden Eintrag in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland.
Das heißt: In diesem Fall ruht Ihre Mitgliedschaft noch bevor sie begonnen hat.
Das heißt aber auch, dass, sollten Sie in dieser Zeit zu Schaden kommen, Sie keinerlei Ansprüche an den Verein oder an die Imkerversicherung haben. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen komplett zu Ihren Lasten.

Sollte Ihr Beitragskonto am 15.09. immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt der Abbruch des “Aufnahmeverfahrens” ohne jede weitere Nachfrage.
 

 

Was passiert, wenn ich meinen Jahresbeitrag
in einem  Folgejahr nicht fristgerecht bezahle?


Kann Ihr Beitrag am 01.01. eines Folgejahres mangels Beitragszahlung nicht verbucht werden, ruht Ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.
Das heißt: Bis zum Eintreffen Ihres Jahresbeitrages auf dem Vereinskonto werden Sie als Mitglied mit ruhender Mitgliedschaft geführt. Alle Mitgliedsrechte - wie z.B. das Stimmrecht in der Ordentlichen Mitgliederversammlung - sind Ihnen genommen. Und, sollten Sie während dieser Zeit zu Schaden kommen, können Sie Ansprüche weder an den Verein noch an die Imkerversicherung stellen. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen komplett zu Ihren Lasten. Ein nachträgliches Regulierung stößt in aller Regel auf Ablehnung vonseiten jeder Versicherung.

Sollte Ihr Beitragskonto am 15.09. immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt am 01.10. der Ausschluss aus dem Verein ohne “wenn und aber”. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil der IV Rheinland ab dem 01.10. für den Rest des Jahres keine Aufnahmen von Mitgliedern mehr zulässt und Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr nicht mehr entgegennimmt.

Dem ausgeschlossenen Mitglied bleibt die Möglichkeit eines neuen Aufnahmeverfahrens mit Neueintritt.

Erinnerungen und Mahnungen von Seiten des Vereins können sein, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben.
 

 

Weitere häufig gestellte Frage: Wie hoch ist der Mitgliederbeitrag?

Wir zählen 6 verschiedene Mitgliedskategorien 8sh. weiter unten!) und jede Kategorie hat ihre eigene Beitragshöhe. Eine Auflistung der verschiedenen Beitragshöhen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Beitragsliste !.

Arten der Mitgliedschaften sind:

V

Vollmitglied (i.d.R. mit Bienen)

J

Jungmitglied gem. Beitragslisten unter 25 Jahre alt (für 2023: Jahrgang 1998 oder später) mit max. 9 Bienenvölkern und ohne eigenes Einkommen,

ema

Ehrenmitglied ohne Bienen - ab 80 Jahre (für 2023: Jahrgang 1943 und früher) und mind. 25 Jahre Mitgliedschaft

em

Ehrenmitglied mit Bienen - ab 80 Jahre (für 2023: Jahrgang 1943 und früher) und mind. 25 Jahre Mitgliedschaft

P

passives Mitglied ohne Bienen (incl. Mitgliedschaft im IVR + BZV Rhb.)

F

Förder-Mitglied (ohne Mitgliedschaft im IVR - Mitglied nur im BZV Rhb.)

 

1.

Mitglied, das dauerhaft keine Bienen hält und sich durch seine außerordentliche Mitgliedschaft im BZV Rheinbach ausschließlich der finanziellen Förderung des BZV Rheinbach verschrieben hat

 

2.

Mitglied mit Bienen (Imker), dessen Hauptmitgliedschaft an einen anderen Imkerverein und/oder einen anderen Verband gebunden ist, das sich aber durch seine außerordentliche Mitgliedschaft im BZV Rheinbach der finanziellen Förderung auch des BZV Rheinbach verschrieben hat

 

3.

Mitglied mit Bienen (Imker), jedoch ohne Mitgliedschaft im IV Rheinland, ohne Mitgliedschaft im Deutschen Imkerbund und ohne den damit verbundenen Versicherungsschutz

Die Höhe der Mitgliederbeiträge variiert je nach Mitgliedsart. Sh. auch unter Beitragslisten

Die Kriterien, nach denen sich Ihr MItgliederbeitrag richtet, erfahren Sie aus den für das jeweilige Jahr gültigen Beitragslisten, die der BZV Rheinbach jeweils Anfang Oktober auf der Grundlage der gültigen Beitragssätze des IV Rheinland für das Folgejahr erstellt und unter https://bzv-rheinbach.de veröffentlicht.

Da die Anzahl der von den Mitgliedern gehaltenen Bienenvölker von Jahr zu Jahr mehr oder weniger starken Schwankungen unterliegt, liegt die Errechnung des Jahresbeitrages in der Hand des Mitgliedes selbst. Im Zweifelsfall hilft ein Telefonat mit der Kassiererin oder eine kurze E-Mail .

Tätigen Sie die Überweisung auf das Vereinskonto bitte wie folgt:
Vermerken Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck den Namen des Mitglieds (sofern Kontoinhaber und Mitglied nicht identisch sind, das Beitragsjahr, die Art der Mitgliedschaft und die Anzahl der Bienenvölker (nur Wirtschaftsvölker)! - Hier ein Beispiel:

Manfred Mustermann / 2023 / V / 12

  1. Manfred Mustermann = Name des Mitgliedes,
  2. 2023 = Beitragsjahr
  3. V = Art der Mitgliedschaft (Beispiel)   
  4. 12 = vorgesehene Anzahl der Bienenvölker - Sollte sich die Anzahl der Wirtschaftsvölker im Laufe des Jahres erhöhen, sind diese zusätzlichen Völker unverzüglich nachzumelden! - Ableger sind im Jahr der Bildung beitragsfrei!

    Anmerkung: Unter Jungimker versteht die Beitragsordnung eine/n bis 25 jährige/n Imker/in  mit max. 9 Bienenvölkern - aber ohne eigenes Einkommen.